Das „H“ gibt es künftig auch Saisonal
Mit dem Frühling bringen Autoliebhaber wieder ihre Oldtimer in Form. Für die Besitzer startet die Oldtimersaison mit der guten Nachricht, dass Fahrzeuge mit H-Kennzeichen künftig auch saisonal zugelassen werden können. Dies teilte der Verband der Automobilindustrie (VDA) in einem informellem Schreiben Anfang des Jahres mit. Vorausgegangen war die entsprechende Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
In der Regel werden die automobilen Klassiker nur an ausgewählten Tagen im Jahr bewegt und über den Winter in der Garage eingemottet. Wer seinen Oldtimer lediglich für einen begrenzten Zeitraum anmelden wollte, musste bislang auf ein reguläres Saisonkennzeichen zurückgreifen und damit auf ein H-Kennzeichen verzichten. Diese können für einen Zeitraum von zwei bis elf Monaten beantragt werden. Voraussetzungen um ein H-Kennzeichen beantragen zu können, sind ein originalgetreuer, gepflegter Zustand und eine Erstzulassung, die mindestens 30 Jahre zurückliegt. Eine Kombination beider Kennzeichen galt bislang als unzulässig.
Nun hat der Bundesrat eine Verordnung erlassen, nach der historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen auch saisonal angemeldet werden können. Die Kombination soll Anfang Herbst 2017 in die Praxis umgesetzt werden.